Die Kosten einer Personalvermittlung werden häufig als hoch empfunden. Doch setzt man sie ins Verhältnis zu den Kosten einer unbesetzten Stelle, relativiert sich diese Wahrnehmung schnell.
Bei WEP berechnet sich das Vermittlungshonorar als vereinbarter Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten. Den Prozentsatz und die Berechnungsgrundlage vereinbaren wir zu Beginn der Zusammenarbeit.
Dem gegenüber stehen die Kosten einer vakanten Position:
- Entgangener Umsatz und Produktivität
- Überstunden und Überlastung bestehender Mitarbeiter
- Verzögerte Projekte
- Kosten für wiederholte Stellenausschreibungen
- Zeitaufwand interner HR-Abteilungen
Die tatsächlichen Kosten einer langen Vakanz übersteigen das Vermittlungshonorar häufig um ein Vielfaches.
